Rot-Weiß-Rot Karte

Der zentrale Aufenthaltstitel für qualifizierte Drittstaatsangehörige, die in Österreich arbeiten möchten.

Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Migrationsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, das österreichische Konsulat in Ihrem Herkunftsland oder eine akkreditierte Migrationsberatung.

Was ist die Rot-Weiß-Rot Karte?

Die Rot-Weiß-Rot Karte (RWR-Karte) ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (Personen aus Nicht-EU/EWR-Ländern), der zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber in Österreich berechtigt. Sie wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt und kann verlängert werden.

Nach 12 Monaten rechtmäßiger Beschäftigung kann eine Rot-Weiß-Rot Karte plus beantragt werden, die freien Arbeitsmarktzugang gewährt.

Kategorien der RWR-Karte

Die RWR-Karte gibt es in mehreren Varianten, die auf unterschiedliche Qualifikationsprofile zugeschnitten sind:

Besonders Hochqualifizierte

Für Personen mit außerordentlichen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen. Kein konkretes Jobangebot erforderlich. Punktesystem mit Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse.

Mindestpunkte: 70 von 100 möglichen Punkten

Fachkräfte in Mangelberufen

Für Personen, die einen Beruf ausüben möchten, der auf der österreichischen Mangelberufsliste steht. Die Liste wird vom AMS halbjährlich aktualisiert. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot ist erforderlich.

Mindestpunkte: 55 von 90 möglichen Punkten

Mindestgehalt: mind. 60 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (2024: ca. € 2.575 brutto)

Sonstige Schlüsselkräfte

Für Fachkräfte, deren Tätigkeit nicht in der Mangelberufsliste enthalten ist, die aber ein bestimmtes Mindestgehalt erhalten und die Punkteanforderungen erfüllen. Ein konkretes Jobangebot ist erforderlich.

Mindestpunkte: 55 von 90 möglichen Punkten

Mindestgehalt: mind. 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2024: ca. € 4.290 brutto)

Weitere Kategorien

Es gibt außerdem eigene Regelungen für:

  • Selbstständige Schlüsselkräfte
  • Startups (Gründerinnen/Gründer)
  • Familienangehörige (RWR-Karte für Angehörige)
  • Absolventen österreichischer Hochschulen

Das Punktesystem

Für die Kategorien „Besonders Hochqualifizierte" und „Fachkräfte in Mangelberufen" sowie „Sonstige Schlüsselkräfte" wird ein Punktesystem angewendet. Bewertet werden:

Kriterium Maximalpunkte Beispiele
Ausbildung bis 30 Universität/FH (30), Lehrausbildung (20)
Berufserfahrung bis 20 ab 3 Jahren (10), ab 5 Jahren (20)
Alter bis 20 unter 35 J. (20), 35–45 J. (10)
Deutsch bis 15 B2 (10), C1 (15)
Englisch (bei Hochqualif.) bis 15 B2 (10), C1 (15)
Österreich-Bezug bis 15 Studium in AT (15), Berufserfahrung in AT (10)

Die Tabelle gibt die wesentlichen Kriterien wieder. Die genaue Punkteberechnung und aktuelle Grenzwerte finden Sie auf migration.gv.at.

So läuft der Antragsprozess ab

  1. Stellenangebot einholen
    Für die meisten Kategorien ist ein konkretes Arbeitsangebot eines österreichischen Arbeitgebers erforderlich.
  2. Antrag einreichen
    Der Antrag wird beim österreichischen Konsulat im Herkunftsland oder – bei bereits legalem Aufenthalt in Österreich – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt.
  3. AMS-Prüfung
    Das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft, ob die Beschäftigungsbedingungen den österreichischen Vorschriften entsprechen (Mindestgehalt, Lohn- und Sozialdumping-Schutz).
  4. Behördliche Entscheidung
    Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet über den Antrag. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 Wochen.
  5. Einreise und Arbeitsaufnahme
    Nach Genehmigung kann die RWR-Karte ausgestellt und die Arbeit aufgenommen werden.

Häufige Fragen

Nur für die Kategorie „Besonders Hochqualifizierte" ist kein vorab gesichertes Jobangebot notwendig. Für alle anderen Kategorien ist ein konkretes Beschäftigungsangebot Voraussetzung.
Nein. Die RWR-Karte ist in der Regel an einen konkreten Arbeitgeber gebunden. Ein Arbeitgeberwechsel ist erst nach Umstieg auf die RWR-Karte plus möglich, die nach 12 Monaten beantragt werden kann.
Die Behörde hat 8 Wochen Zeit für die Entscheidung. In der Praxis kann der gesamte Prozess inkl. Dokumentensammlung und Konsulatsbesuch 2 bis 4 Monate in Anspruch nehmen.
Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können einen abgeleiteten Aufenthaltstitel beantragen. In vielen Fällen erhalten sie dabei ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die RWR-Karte berechtigt zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Die RWR-Karte plus – erreichbar nach 12 Monaten rechtmäßiger Beschäftigung – berechtigt zur Beschäftigung bei jedem Arbeitgeber in Österreich (freier Arbeitsmarktzugang).

Schnellcheck: Bin ich qualifiziert?

Prüfen Sie auf migration.gv.at, ob und in welche Kategorie Ihr Profil fällt. Der Online-Selbsttest gibt eine erste Einschätzung.

Mangelberufsliste

Die aktuelle Liste der Mangelberufe wird vom AMS veröffentlicht und halbjährlich aktualisiert. Sie ist unter ams.at abrufbar.

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