Rot-Weiß-Rot Karte
Der zentrale Aufenthaltstitel für qualifizierte Drittstaatsangehörige, die in Österreich arbeiten möchten.
Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Migrationsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, das österreichische Konsulat in Ihrem Herkunftsland oder eine akkreditierte Migrationsberatung.
Was ist die Rot-Weiß-Rot Karte?
Die Rot-Weiß-Rot Karte (RWR-Karte) ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (Personen aus Nicht-EU/EWR-Ländern), der zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber in Österreich berechtigt. Sie wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt und kann verlängert werden.
Nach 12 Monaten rechtmäßiger Beschäftigung kann eine Rot-Weiß-Rot Karte plus beantragt werden, die freien Arbeitsmarktzugang gewährt.
Kategorien der RWR-Karte
Die RWR-Karte gibt es in mehreren Varianten, die auf unterschiedliche Qualifikationsprofile zugeschnitten sind:
Besonders Hochqualifizierte
Für Personen mit außerordentlichen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen. Kein konkretes Jobangebot erforderlich. Punktesystem mit Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse.
Mindestpunkte: 70 von 100 möglichen Punkten
Fachkräfte in Mangelberufen
Für Personen, die einen Beruf ausüben möchten, der auf der österreichischen Mangelberufsliste steht. Die Liste wird vom AMS halbjährlich aktualisiert. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot ist erforderlich.
Mindestpunkte: 55 von 90 möglichen Punkten
Mindestgehalt: mind. 60 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (2024: ca. € 2.575 brutto)
Sonstige Schlüsselkräfte
Für Fachkräfte, deren Tätigkeit nicht in der Mangelberufsliste enthalten ist, die aber ein bestimmtes Mindestgehalt erhalten und die Punkteanforderungen erfüllen. Ein konkretes Jobangebot ist erforderlich.
Mindestpunkte: 55 von 90 möglichen Punkten
Mindestgehalt: mind. 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2024: ca. € 4.290 brutto)
Weitere Kategorien
Es gibt außerdem eigene Regelungen für:
- Selbstständige Schlüsselkräfte
- Startups (Gründerinnen/Gründer)
- Familienangehörige (RWR-Karte für Angehörige)
- Absolventen österreichischer Hochschulen
Das Punktesystem
Für die Kategorien „Besonders Hochqualifizierte" und „Fachkräfte in Mangelberufen" sowie „Sonstige Schlüsselkräfte" wird ein Punktesystem angewendet. Bewertet werden:
| Kriterium | Maximalpunkte | Beispiele |
|---|---|---|
| Ausbildung | bis 30 | Universität/FH (30), Lehrausbildung (20) |
| Berufserfahrung | bis 20 | ab 3 Jahren (10), ab 5 Jahren (20) |
| Alter | bis 20 | unter 35 J. (20), 35–45 J. (10) |
| Deutsch | bis 15 | B2 (10), C1 (15) |
| Englisch (bei Hochqualif.) | bis 15 | B2 (10), C1 (15) |
| Österreich-Bezug | bis 15 | Studium in AT (15), Berufserfahrung in AT (10) |
Die Tabelle gibt die wesentlichen Kriterien wieder. Die genaue Punkteberechnung und aktuelle Grenzwerte finden Sie auf migration.gv.at.
So läuft der Antragsprozess ab
-
Stellenangebot einholen
Für die meisten Kategorien ist ein konkretes Arbeitsangebot eines österreichischen Arbeitgebers erforderlich. -
Antrag einreichen
Der Antrag wird beim österreichischen Konsulat im Herkunftsland oder – bei bereits legalem Aufenthalt in Österreich – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt. -
AMS-Prüfung
Das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft, ob die Beschäftigungsbedingungen den österreichischen Vorschriften entsprechen (Mindestgehalt, Lohn- und Sozialdumping-Schutz). -
Behördliche Entscheidung
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet über den Antrag. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 Wochen. -
Einreise und Arbeitsaufnahme
Nach Genehmigung kann die RWR-Karte ausgestellt und die Arbeit aufgenommen werden.
Häufige Fragen
Schnellcheck: Bin ich qualifiziert?
Prüfen Sie auf migration.gv.at, ob und in welche Kategorie Ihr Profil fällt. Der Online-Selbsttest gibt eine erste Einschätzung.
Mangelberufsliste
Die aktuelle Liste der Mangelberufe wird vom AMS veröffentlicht und halbjährlich aktualisiert. Sie ist unter ams.at abrufbar.
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