Fachkräftezuwanderung nach Österreich
Ein sachlicher Überblick über Zuwanderungsmöglichkeiten, Voraussetzungen und erste Schritte – für Arbeitskräfte und Arbeitgeber.
Hinweis
Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und wurden sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine Rechts- oder Migrationsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder eine akkreditierte Beratungsstelle.
Überblick: Wer kann in Österreich arbeiten?
Für die Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Österreich ist die Staatsangehörigkeit der Ausgangspunkt:
Österreichische und EU/EWR-Staatsangehörige
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten (und der Schweiz) haben grundsätzlich freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich.
Drittstaatsangehörige
Personen aus Nicht-EU/EWR-Staaten (sogenannte Drittstaatsangehörige) benötigen für eine Beschäftigung in Österreich in der Regel:
- einen gültigen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, oder
- eine Rot-Weiß-Rot Karte oder ein vergleichbares Dokument
Bestimmte Personengruppen, z.B. anerkannte Flüchtlinge mit Asylstatus oder subsidiär Schutzberechtigte, haben ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt.
Zuwanderungsmöglichkeiten im Überblick
Österreich bietet verschiedene Wege für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten:
Rot-Weiß-Rot Karte (RWR-Karte)
Der zentrale Aufenthaltstitel für qualifizierte Drittstaatsangehörige. Gilt für besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte und weitere Kategorien. Berechtigt zur Beschäftigung bei einem konkreten Arbeitgeber.
Details zur RWR-Karte →Rot-Weiß-Rot Karte plus
Nach 12 Monaten rechtmäßiger Beschäftigung mit einer RWR-Karte kann eine RWR-Karte plus beantragt werden. Diese berechtigt zu einem unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und ist nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
EU Blue Card
Für Hochqualifizierte mit einem Hochschulabschluss und einem Mindestgehalt von derzeit rund dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttolohns. Ermöglicht langfristigen Aufenthalt und erleichterte Mobilität innerhalb der EU.
Sonstige Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang
Dazu zählen u.a. der Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger", Aufenthaltstitel nach dem AsylG sowie verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel. Die Bedingungen variieren je nach Titel und individuellem Sachverhalt.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Wer in einem reglementierten Beruf (z.B. Ärztin, Pflegefachkraft, Lehrerin) in Österreich tätig sein möchte, muss in der Regel eine Anerkennung oder Gleichhaltung der ausländischen Qualifikation beantragen. Für nicht reglementierte Berufe ist keine formelle Anerkennung erforderlich, jedoch kann eine Nostrifizierung die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
Zuständige Stellen
- OeAD – Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung: Kostenlose Erst- und Anerkennungsberatung
- BMBWF (Bildungsministerium): Zuständig für die Anerkennung von Schul- und Universitätsabschlüssen
- Berufsvertretungen: Für reglementierte Berufe (z.B. Ärztekammer, Pflegekammer) zuständig für Berufsanerkennungen
- WKO: Für Gewerbeberechtigung und handwerkliche Berufe
Erste Schritte nach der Einreise
- Meldezettel: Innerhalb von 3 Tagen nach Einreise/Wohnsitznahme beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat anmelden.
- Sozialversicherung: Mit Aufnahme einer Beschäftigung erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber.
- Steuernummer: Wird durch das zuständige Finanzamt vergeben.
- Bankkonto: Für die Auszahlung des Lohns und alltägliche Zahlungen empfiehlt sich ein österreichisches Konto.
- Sprachkenntnisse: Für viele Stellen sind Deutschkenntnisse ab B1 empfehlenswert. Das AMS und Volkshochschulen bieten Deutschkurse an.
Besondere Situation in Engpassberufen
Für bestimmte Berufe, in denen in Österreich ein besonders hoher Bedarf besteht (sogenannte Mangelberufe), gelten erleichterte Bedingungen bei der RWR-Karte. Die Liste der Mangelberufe wird regelmäßig aktualisiert und vom AMS veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem:
- Diplomierte Pflegefachkräfte und Pflegeassistentinnen/-assistenten
- Berufskraftfahrerinnen/-kraftfahrer (CE, C)
- Köchinnen und Köche
- Elektrotechnikerinnen/-techniker
- Dachdeckerinnen/-decker und Spenglerinnen/-spengler
Die jeweils aktuelle Liste ist auf der Website des AMS Österreich abrufbar.
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Wichtige offizielle Links
- AMS Österreich – ams.at
- OeAD Anerkennungsberatung – oead.at
- Bundeskanzleramt (RWR-Karte) – migration.gv.at
- WKO Berufsanerkennung – wko.at
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